Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Unser Stillschweigen gegenüber Bedingungen des Kunden gilt in keinem Falle als Anerkennung. Spätestens mit Annahme der Entwürfe / Ware erkennt der Kunde unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Vertragsverhältnis
1.1 Jeder uns erteilte und von uns übernommene Auftrag ist grundsätzlich ein Urheberwerkvertrag mit lizenrechtlichem Einschlag. Ausnahmen werden im Einzelfall festgelegt.
1.2 Wir arbeiten nur mit festem Auftrag im Sinne des § 631 BGB in Verbindung mit § 2 des Urheberrechtgesetzes.
2. Urheberrecht
2.1 Unsere persönlichen Vorschläge und Entwürfe, sowie Werk- und Reinzeichnungen stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar, für die das Urheberrechtgesetz gilt (Neufassung 1. Juli 1985). Ohne unsere Erlaubnis dürfen sie weder im Original, noch bei der Reproduktion verändert werden.
2.2 Jede Nachahmung, auch von Teilen oder Details, ist unzulässig.
2.3 Als Berater / Entwerfer sind wir dazu berechtigt, uns zu jeder Zeit als Autor der von uns geschaffenen Arbeiten zu bezeichnen und sie zu signieren. Abweichungen davon bedürfen zu ihrer Wirksamkeit schriftlicher Vereinbarung.
3. Nutzungsrecht
3.1 Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mit der Zahlung des vereinbarten Gesamthonorars (Entwurfs- und Lizenzhonorar) erwirbt der Auftraggeber die ihm in vereinbartem Umfang übertragenen Nutzungsrechte.
3.2 Sämtliche vertraglich nicht erwähnten Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich beim Urheber. Es ist Sache des Auftraggebers, nachzuweisen, in welchem Umfang ihm Nutzungsrechte am Werk abgetreten worden sind.
3.3 Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Das gilt insbesondere für die Wiedergabe eines Entwurfes, oder von Teilen davon in einem anderen als vereinbarten Format oder für andere Werbemittel.
3.4 Unsere Zustimmung zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung ist von der Vereinbarung eines entsprechenden zusätzlichen Lizenzhonorars abhängig.
3.5 Der Kunde hat das Recht an von uns erworbenen Druckfilmen oder -unterlagen, jedoch kein Recht auf die von uns gespeicherten Daten. Die Übergabe und Nutzung von uns erstellten Daten erfolgt nach Absprache oder bei Bezahlung einer zu vereinbarenden Ablösesumme für die Daten.
4. Honorare
4.1 Unsere Honorare richten sich nach den aktuellen marktüblichen Preisen.
4.2 Eine unentgeltliche Tätigkeit, die kostenlose Unterbreitung von Vorschlägen, oder die kostenlose Vorlage von auftragsbezogenen Entwürfen sind nicht berufsüblich und werden von uns abgelehnt. Ausnahme: Wettbewerbspräsentationen
4.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
4.4 Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangende Entwürfe / Vorschläge sind auch ohne Nutzung honorarberechtigt (Konzeptions- / Entwurfshonorar). Eine spätere Nutzung setzt in jedem Falle unsere Zustimmung und die Bezahlung eines Lizenzhonorars voraus.
4.5 Im Honorar enthalten sind: Problembesprechung / Ausarbeitung eines Präsentationsentwurfs, welcher dem Auftraggeber von der späteren Ausführung ein hinreichendes Bild vermittelt, eine Präsentationsbesprechung im normalen Rahmen, sowie die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte bei Ausführung des Auftrages durch uns.
4.6 Im Honorar nicht enthalten sind (falls nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart): Sämtliche Fremdkosten (Repro, Druck usw.) / außerordentl. Materialaufwendungen / Fotoarbeiten / Modellanfertigungen / außerordentliche Administrations- und Organisationsarbeiten / Drucküberwachung und Beschaffung von Werbemitteln / allgemeine Spesen / effektive Reisezeit und Reiseaufwendungen / zusätzlich gewünschte oder notwendige Besprechungen beim Auftraggeber oder Lieferanten / zusätzliche, vom Auftraggeber geforderte Entwurfsvarianten und Überarbeitungen.
4.7 Im Honorar nicht enthaltene Eigenleistungen werden nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet. Bei Fremdleistungen werden die jeweiligen Aufträge im Namen des Kunden erteilt, die Fremdrechnungen auf den Kunden ausgestellt und ihm nach Prüfung zur Direktzahlung weitergeleitet. Für die Bestellung von Fremdleistungen wird uns im Rahmen des uns übertragenen Auftrages Vertretungsvollmacht erteilt.
4.8 Werden in Abänderung von 4.7 Fremdleistungen durch uns vorfinanziert, erheben wir einen Materialzuschlag: - bis 350 € Einkauf max 20 % - bis 3.500 € Einkauf max 15 % - über 3.500 € Einkauf max 10 %
4.9 Bei von uns abgewickelten Verfielfältigungsaufträgen (Offset, Siebdruck, Digitaldruck, Tampondruck, Kopien, Foliendruck usw. ) muss eine Über-, bzw. Unterlieferung bis zu 10% der bestellten Menge toleriert werden. Über- oder Unterlieferung wird bei der Rechnungstellung berücksichtigt, so dass Abweichungen vom abgegebenen Angebot bis zu 20% möglich sind.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind 21 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zahlbar oder bei Beträgen über 250 € innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber wegen anderer Forderungen in Zahlungsverzug kommt, oder wenn die Unsicherheit seiner Vermögenslage durch Konkurs, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, Wechselprotest, Klagen etc. bekannt wird. Wechsel oder Schecks werden nur unter Vorbehalt ihrer ordnungsmäßigen Einlösung angenommen. Verzugszinsen müssen nach Überschreiten des Zahlungszieles von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Höhe der üblichen Bankzinsen, mindestens 8%, vergütet werden, ohne dass eine besondere Mahnung erfolgt ist. Etwaige Streitigkeiten entbinden nicht von der pünktlichen Zahlung, sondern werden erst nach Klarstellung berücksichtigt.
6. Ausführungsbedingungen
6.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
6.2 Alle Vorschläge / Entwürfe, gleichgültig, ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, bleiben unser Eigentum.
6.3 Layouts / Reinzeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen sind uns nach angemessener Frist, spätestens jedoch nach Aufforderung, unbeschädigt zurückzugeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe, insbesondere von nicht zur Ausführung gelangten Arbeiten sind wir berechtigt einen Schadenersatz in Höhe eines zusätzlichen Entwurfhonorars zu verlangen. Es bleibt uns unbenommen, höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen.
6.4 Von jedem unter Zugrundlegung unserer Vorschläge / Entwürfe realisierten Werbemittel sind uns mindestens 2 einwandfreie Exemplare kostenlos zur Verfügung zu stellen.
6.5 Vor der Ausführung der Vervielfältigung / Reproduktion sind uns Korrekturmuster bzw. Andrucke vorzulegen.
6.6 Die Beschaffung von Werbemitteln sowie die Überwachung der Vervielfältigung erfolgt nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung und wird nach Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für Regiearbeiten.
6.7 Für die zeichenrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit unserer Vorachläge / Entwürfe übernehmen wir die Gewähr nur auf Grund besonderer schriftlicher Vereinbarung.
6.8 Die uns vom Auftraggeber zur Bearbeitung und Verwertung überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente (Texte, Fotos, Illustrationen, Zeichnungen, Modelle, usw.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber über die entsprechenden Rechte verfügt.
7. Lieferung
7.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Entwürfe / Ware den Lieferort verlassen. Alle Sendungen, auch Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden.
8. Haftungsbegrenzung
8.1 Schadenersatzansprüche, insbesondere auch solche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Erfüllungsort, Lieferort, Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort, Lieferort und Gerichtsstand Reutlingen.
9.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.